Allgemeine Geschäftsbedingungen Wallenstein-Festspielverein Altdorf
e.V.
I. Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wallenstein-Festspielvereins Altdorf
e.V. regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem
Wallenstein-Festspielverein e.V.
1. Kartenverkauf
(1) Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich
zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem
Wallenstein-Festspielverein e.V. zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag
über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der
Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche
Absage, sind an den Wallenstein-Festspielverein e.V. zu richten.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte wird nur das Recht auf Besuch einer
bestimmten Aufführung erworben. Der Veranstalter leistet keine Gewähr für Art
und Weise einer Aufführung und deren künstlerische Gestaltung.
(2) Karten können im Regelfall bis zu 30 Tage vor der entsprechenden
Vorstellung gegen eine andere Vorstellung im Festspielzeitraum umgetauscht
werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag bis 10 Tage vor der
entsprechenden Veranstaltung eine Rücknahme der Karten erfolgen (z.B.
Krankenhausaufenthalt, Todesfall). Der Käufer erhält den Kaufpreis abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Karte. Der Erstattungsbetrag wird
bar ausbezahlt.
(3) Bei Absage der Vorstellung werden die Karten gegen Rückerstattung des
Kaufpreises zurückgenommen. Die Rückgabe der Karten kann nur innerhalb von zwei
Wochen nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin und nur bei der
Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde, erfolgen.
(4) Für jede Bestellung im Vorverkauf (über die Homepage, telefonisch über das
Wallensteinbüro oder im schriftlichen Vorverkauf) mit anschließendem Versand
wird eine Versandgebühr erhoben.
(5) Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter
Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages
erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und
genutzt. Der Wallenstein-Festspielverein e.V. ist berechtigt, die Daten an
natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den
Veranstaltungsbesuch durchführen und die der Wallenstein-Festspielverein e.V.
mit dem Kartenvertrieb beauftragt hat. Der Käufer einer Karte willigt mit dem
Kartenkauf hierin ein.
(6) Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Karten-Käufen, die über
das Internetangebot oder das Büro des Wallenstein-Festspielvereins e.V.
getätigt wurden, ist - soweit der Käufer Vollkaufmann ist - Hersbruck als
Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der
bestellten Eintrittskarten ist Altdorf.
(7) Der Wallenstein-Festspielverein e.V. behält sich das Recht vor, Programm-
und Besetzungsänderungen vorzunehmen.
(8) Übersendet der Wallenstein-Festspielverein e.V. bzw. die Vorverkaufsstelle
dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der
Wallenstein-Festspielverein e.V. ist weder in diesem Fall noch wenn der
Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert verpflichtet, Ersatz zu leisten.
(9) Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden sowie Ansprüche
wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der
Wallenstein-Festspielverein e.V. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte
Gegenstände.
(10) Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln,
Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen
(insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht
werden.
(11) Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Wallenstein-Festspielverein e.V. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hersbruck.
(12) Bei einem Ausfall der Vorstellung hat der Kartenerwerber die Wahl, eine
angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis 14 Tage nach
Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des
Eintrittsgeldes zu verlangen.
(13) Der entgeltliche Weiterverkauf von Karten ist nur mit Zustimmung des
Veranstalters gestattet.
(14) Gutscheine können ausschließlich für Eintrittskarten eingelöst werden,
eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ferner gilt: Sollte eine ermäßigte
Eintrittskarte oder eine Eintrittskarte einer günstigeren Kategorie als im
Gutschein vorgesehen erworben werden, ist die Barauszahlung des rechnerischen
Restbetrags ausgeschlossen.
2. Vorverkauf - Allgemeine Regelungen
(1) Der Kauf der Eintrittskarte kommt erst mit Reservierungsbestätigung
(mündlich, schriftlich, per e-mail) zustande. Reservierungswünsche gelten bis
zur Annahme nur als Angebot des Besuchers. Beim Kauf von Eintrittskarten können
Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden;
insbesondere ist eine Rückgabe wegen Irrtums über Inhalt oder Tag der
Vorstellung ausgeschlossen.
(2) Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
(3) Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte
ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte
erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem
Besitzer der Ersatzkarte. Der Wallenstein-Festspielverein e.V. ist hierbei
nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese
rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf
Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
(4) Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten
vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung
nicht verlassen können.
3. Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenkauf
(1) Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen. Sie
werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen
Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt (7 Tage). Bei
Nichteinhaltung dieser Frist erlischt diese Reservierung automatisch.
Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung im Sinne dieser AGB ist stets nur der
Eingang auf dem Empfängerkonto.
(2) Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch verbindlich zu kaufen
und mittels Bar- oder Kartenzahlung in unserem Vorverkaufsbüro zu bezahlen.
4. Schriftliche Kartenbestellungen
(1) Schriftlich bestellte Karten sind binnen sieben Tagen (beginnend am Tage
der Bestätigung per Post, per E-Mail, oder per Telefon) zu bezahlen. Danach
verfällt die Reservierungszusage. Bei rechtzeitiger Zahlung werden die Karten
mit der Post zugestellt oder an der Vorverkaufsstelle hinterlegt.
(2) Kann für die bestellten Eintrittskarten-Kategorien (Preis,
Vorstellungsbeginn etc.) sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine
Eintrittskarte vermittelt werden, informiert der Wallenstein-Festspielverein
e.V. den Kunden hierüber umgehend. Der Kunde trägt das Risiko, dass
Bestätigungen mangels richtiger Adressangabe oder Telefonnummer oder
fehlerhafter Postzustellung nicht oder nicht rechtzeitig bei ihm eingehen.
5. Kartenbestellungen per E-Mail
(1) Kartenreservierungen per E-Mail gelten als vorläufige Reservierungen. Sie
werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen
Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung übermittelt (7 Tage). Bei
Nichteinhaltung dieser Frist erlischt die Reservierung automatisch.
(2) Weiterhin besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, Karten verbindlich zu
bestellen und mittels Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats von ihrem Konto
abzubuchen.
(3) Kann für die bestellten Eintrittskarten-Kategorien (Preis,
Vorstellungsbeginn etc.) sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine
Eintrittskarte vermittelt werden, informiert der Wallenstein-Festspielverein
e.V. den Kunden hierüber umgehend schriftlich, per E-Mail bzw. telefonisch. Der
Kunde trägt das Risiko, dass Bestätigungen mangels richtiger Adressangabe oder
Telefonnummer oder fehlerhafter Postzustellung nicht oder nicht rechtzeitig bei
ihm eingehen.
(4) Bei Nichtabnahme der Eintrittskarten aus den Gründen
- Annahme verweigert
- Nichtzustellbarkeit
- Stornierung des Auftrags nach abgeschlossener Auftragsbearbeitung
erhebt der Wallenstein-Festspielverein e.V. eine Kostenpauschale von 50 % des
Auftragswertes.
6. Online Kartenverkauf
(1) Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht.
(2) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er,
nach Eingabe der persönlichen Daten, das Feld "Bestellung abschließen“
angeklickt hat. Mit Zuteilung der Auftragsnummer nimmt der
Wallenstein-Festspielverein e.V. das Vertragsangebot des Kunden unter der
auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von
Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist. Für die
Richtigkeit der im Onlineauftritt des Wallenstein-Festspielvereins e.V.
enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
(3) Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des
Wallenstein-Festspielvereins e.V. angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
(4) Soweit der Wallenstein-Festspielverein e.V. Dienstleistungen aus dem
Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für
Veranstaltungen, gilt § 312b III Ziffer 6 BGB. Dies beinhaltet u.a., dass ein
zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von
Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch der
Wallenstein-Festspielverein e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und
Bezahlung der bestellten Karten.
7. Erwerbsbestimmungen, Eintrittspreise und Ermäßigungen
(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Erwerbsbestimmungen sind im
Wallensteinbüro und in den Publikationen des Wallenstein-Festspielvereins e.V.
ersichtlich.
(2) Wenn Eintrittskarten für Veranstaltungen des Wallenstein-Festspielvereins
e.V. telefonisch, schriftlich oder über das Internet erworben werden, kommt bei
Kartenversand eine Versandpauschale hinzu.
(3) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis dürfen eine als notwendig anerkannte
Begleitperson (Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis) kostenlos
in die Vorstellung mitnehmen. Alle übrigen Schwerbehinderten mit amtlichem
Ausweis erhalten eine Ermäßigung.
(4) Schüler und Studenten erhalten eine Ermäßigung gegen Vorlage eines entsprechenden
Ausweises.
(5) Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
(6) Über die Höhe der Ermäßigungen informieren die Veröffentlichungen des
Wallenstein-Festspielvereins e.V. und der Aushang im Wallensteinbüro.
(7) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung
berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im
Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung kann der
Wallenstein-Festspielverein e.V. die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.
8. Spielplan und Spielplanänderung, Witterung, Abbruch
(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch
Publikationen des Wallenstein-Festspielvereins e.V. veröffentlicht.
(2) Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Änderungen zur Besetzung
bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte
Karten entsteht.
(3) Bei Aufführungen handelt es sich grundsätzlich um open-air Veranstaltungen,
soweit im Programm nichts anderes angekündigt ist. Besucher haben selbst durch
angemessene Kleidung (z.B. Regenmantel, Kopfbedeckung, Decke) für Schutz vor
der Witterung zu sorgen. Regen- oder Sonnenschirme sind nur insoweit zulässig,
als durch sie die Sicht, akustische Wahrnehmung und Gesundheit anderer Personen
nicht beeinträchtigt werden oder dies dem Charakter der Aufführung
widerspricht. Es steht im freien Ermessen des Veranstalters, ein allgemeines
Verbot während der Veranstaltung auszusprechen.
Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn,
Orkan, Überschwemmung, Brand oder andere Umstände höherer Gewalt verhindern die
Aufführung. Ein Anspruch auf Erstattung von Eintrittsgeldern besteht nicht,
wenn die Aufführung auf Grund vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen
nicht weiter durchgeführt werden kann.
9. Einlass
(1) Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer
Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht
auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Nach Beginn einer Vorstellung kann
der Einlass erst in einem künstlerisch geeigneten Moment gewährt werden. Den
Anordnungen des Ordnungspersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(2) Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre
Gültigkeit.
10. Garderobe und Fundsachen
(1) Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Mitnahme von störenden Gegenständen und Tieren auf die Zuschauertribüne
ist untersagt. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist hierbei Folge zu
leisten.
(3) Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Ordnungspersonal abzugeben. Die
Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von
Gegenständen ist dem Ordnungspersonal anzuzeigen.
11. Hausrecht
(1) Der Wallenstein-Festspielverein e.V. übt im Hof der ehemaligen Universität
Altdorf (des Wichernhauses) in Stellvertretung der Rummelsberger Anstalten
während der Veranstaltungen das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner
das Ordnungspersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte
Personen berechtigt.
(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu
der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher
belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der
Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen
oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(4) Der Wallenstein-Festspielverein e.V. kann von Besuchern, die
unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige
Karte vorweisen können, den Differenzbetrag nachverlangen. Besucher, die auf
Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch
den Differenzbetrag entrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den
Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(5) Das Rauchen ist auf der Zuschauertribüne nicht gestattet.
(6) Es ist nicht gestattet, Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal oder
angeschaltete Mobiltelefone, sowie sonstige störende Gegenstände mit auf die
Zuschauertribüne zu nehmen.
12. Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen
jeglicher Art während der Vorstellung ist nur von dazu ausdrücklich
berechtigten Personen und nur zu privaten Zwecken gestattet.
(2) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder
Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die
Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie
eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne
Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
II. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie werden mit
Kauf einer Eintrittskarte Bestandteil des Vertrages zwischen Besucher und
Veranstalter.
Verkündet am 28. November 2024